Art der Vollmacht (Zutreffendes Ankreuzen)
Falls vorhanden können mehrere Vollmachten angekreuzt werden. Ein Nachweis der Vollmachten ist dem Antrag in Kopie beizulegen.
- Geldvollmacht: Der Bevollmächtigte darf über den Erstattungsbetrag verfügen
- Zustellvollmacht: Die Zustellung von Schriftstücken der Behörde erfolgt an den Zustellungsbevollmächtigten.
- Vertretungsvollmacht: Der Bevollmächtigte darf den Antragsteller im gegenständlichen Rückzahlungsverfahren gegenüber der Behörde vertreten (Es erfolgt jedoch keine Zustellung von Schriftstücken an den Vertreter! Dafür ist zusätzlich eine Zustellvollmacht nach Punkt b. erforderlich).