Informationen zum Antrag

Informationen

Um eine Bestätigung als Stammsaisonier gemäß § 5 Abs 6a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) zu erhalten, ist es erforderlich in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren in zumindest drei Kalenderjahren entweder in der Land-/Forstwirtschaft oder im Fremdenverkehr jeweils mindestens 90 Tage pro Kalenderjahr beschäftigt gewesen zu sein. Eine Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten in den verschiedenen Wirtschaftszweigen ist nicht möglich.

 

Ihr Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung gemäß § 5 Abs 6a AuslBG kann an jeder regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gestellt werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann auch gescannt an die E-Mail Adresse des örtlich zuständigen Ausländer_innenfachzentrums (nach Bundesland) gesendet werden.

 

Wir bemühen uns, rasch über Ihren Antrag zu entscheiden. Bitte übermitteln Sie uns zusammen mit diesem Antrag eine Kopie Ihres Reisepasses.

Die Vorschreibung der Gebühren erfolgt gemeinsam mit der abschließenden Erledigung Ihres Antrages und ist umgehend nach Erhalt zu entrichten.