Informationen zum Antrag

Informationen

Für Ausländer_innen, die von ihrer_ihrem ausländischen Arbeitgeber_in im Rahmen eines Joint Venture und auf der Grundlage eines betrieblichen Schulungsprogramms nicht länger als sechs Monate zur betrieblichen Einschulung in einen Betrieb mit Betriebssitz im Bundesgebiet entsandt werden, ist weder eine Beschäftigungs- noch eine Entsendebewilligung erforderlich. Dauert die Schulung von vornherein länger als sechs Monate oder soll sie über die Dauer des gesetzlich festgelegten Zeitraums hinaus fortgesetzt werden, so ist jedenfalls eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich. Die Anzeige ist vom inländischen Schulungsbetrieb spätestens zwei Wochen vor Beginn der für den Betriebssitz zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice anzuzeigen.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann auch gescannt an die E-Mail Adresse des örtlich zuständigen Ausländer_innenfachzentrums (nach Bundesland) gesendet werden.

Die Vorschreibung der Gebühren erfolgt gemeinsam mit der abschließenden Erledigung Ihres Antrages und ist umgehend nach Erhalt zu entrichten.

Bitte beachten:

Die Anzeigebestätigung ist von der_dem Arbeitgeber_in im Betrieb zur Einsicht bereit zu halten.

Antragsunterlagen in Kopie