Informationen zum Antrag
Wo ist der Antrag einzubringen?
Die Anzeige eines Au-pair-Verhältnisses ist an der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice einzubringen, in deren Gebiet (Sprengel) Sie wohnen oder sich ständig aufhalten.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann auch gescannt an die E-Mail Adresse des örtlich zuständigen Ausländer_innenfachzentrums (nach Bundesland) gesendet werden.
- sab.burgenland@ams.at
- afz.kaernten@ams.at
- afz.steiermark@ams.at
- sab.noe_sued@ams.at
- sab.noe_nord@ams.at
- sab.wien@ams.at
- afz.oberoesterreich@ams.at
- afz.salzburg@ams.at
- afz.tirol@ams.at
- afz.vorarlberg@ams.at
Die Vorschreibung der Gebühren erfolgt gemeinsam mit der abschließenden Erledigung Ihres Antrages und ist umgehend nach Erhalt zu entrichten.
Allgemeine Informationen zur Beschäftigung einer Au-pair-Kraft
finden Sie auf folgendem Informationsblatt https://www.ams.at/content/dam/download/infoblaetter/bgs-oesterreich/Infoblatt_Au-pair.pdf
Bitte beachten:
- Abgesehen von der Anzeigebestätigung des Arbeitsmarktservice ist es auch erforderlich, dass die Au-pair-Kraft eine „Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbständige Erwerbstätigkeit“ besitzt.
- Die Ausstellung von Einreise-Visa für Au-pairs aus afrikanischen oder asiatischen Ländern kann drei bis vier Monate in Anspruch nehmen! Das Arbeitsmarktservice kann diese Zeit nicht durch eine entsprechende Verlängerung der Au-pair-Anzeigebestätigung ersetzen. Es besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf eine Beschäftigung im höchstzulässigen Ausmaß von zwölf Monaten!
Antragsunterlagen
- eine von beiden Vertragspartner_innen unterfertigte Kopie des Au-pair-Vertrages
- Meldezettel der zu betreuenden Kinder
- Nachweis über Deutschkenntnisse der Au-pair-Kraft
- Reisepasskopie der Au-pair-Kraft