Informationen zum Antrag

Wo ist der Antrag einzubringen?

Die Anzeige eines Au-pair-Verhältnisses ist an der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice einzubringen, in deren Gebiet (Sprengel) Sie wohnen oder sich ständig aufhalten.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann auch gescannt an die E-Mail Adresse des örtlich zuständigen Ausländer_innenfachzentrums (nach Bundesland) gesendet werden.

Die Vorschreibung der Gebühren erfolgt gemeinsam mit der abschließenden Erledigung Ihres Antrages und ist umgehend nach Erhalt zu entrichten.

Allgemeine Informationen zur Beschäftigung einer Au-pair-Kraft

finden Sie auf folgendem Informationsblatt https://www.ams.at/content/dam/download/infoblaetter/bgs-oesterreich/Infoblatt_Au-pair.pdf

 

Bitte beachten:

 

Antragsunterlagen