Informationen zum Antrag

Informationen

Für Ausländer_innen, die ist weder eine Beschäftigungs- noch eine Entsendebewilligung erforderlich.

Dauert die Ausbildung von vornherein länger als 50 Wochen, die Rotation bzw. die Ausbildung des Führungskräftenachwuchses länger als 24 Monate oder soll sie über die Dauer des gesetzlich festgelegten Zeitraums hinaus fortgesetzt werden, so ist jedenfalls eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich.

Die Anzeige ist vom inländischen Schulungsbetrieb, vom österreichischen Headquarter des Unternehmens bzw. von der inländischen Niederlassung spätestens zwei Wochen vor Beginn der für den Betriebssitz zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice anzuzeigen.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann auch gescannt an die E-Mail Adresse des örtlich zuständigen Ausländer_innenfachzentrums (nach Bundesland) gesendet werden.

Die Vorschreibung der Gebühren erfolgt gemeinsam mit der abschließenden Erledigung Ihres Antrages und ist umgehend nach Erhalt zu entrichten.

Bitte beachten:

Die Anzeigebestätigung ist von der_dem Arbeitgeber_in im Betrieb zur Einsicht bereit zu halten.

Antragsunterlagen in Kopie

Für Aus- und Weiterbildungsprogramme

Für Rotation von Vertreter_innen repräsentativer ausländischer Interessenvertretungen