Informationen zum Antrag

Informationen

Die Beschäftigung einer_eines ausländischen Ferial- oder Berufspraktikant_in ist von der_dem Inhaber_in des Betriebes, in dem die_der Ausländer_in beschäftigt wird, spätestens drei Wochen vor Beginn der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice und der Zentralen Koordinationsstelle im Amt für Betrugsbekämpfung (dieser kann z.B. eine Kopie der gegenständlichen Anzeige übermittelt werden) anzuzeigen.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann auch gescannt an die E-Mail Adresse des örtlich zuständigen Ausländer_innenfachzentrums (nach Bundesland) gesendet werden.

 

Die Vorschreibung der Gebühren erfolgt gemeinsam mit der abschließenden Erledigung Ihres Antrages und ist umgehend nach Erhalt zu entrichten.

Im Falle einer Ablehnung der Anzeigebestätigung ist die begonnene Beschäftigung umgehend, spätestens aber binnen einer Woche nach Zustellung der Ablehnung, zu beenden.

Als Ferial- oder Berufspraktikant_innen gelten Schüler_innen,

 

Bitte beachten:

Die Anzeigebestätigung ist von der_dem Arbeitgeber_in im Betrieb zur Einsicht bereit zu halten.

Antragsunterlagen in Kopie