Informationen zum Antrag

Wo ist der Antrag einzubringen?

Der Antrag auf Beschäftigungsbewilligung ist von der_dem Arbeitgeber_in an der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu stellen, in deren Gebiet (Sprengel) der in Aussicht genommene Beschäftigungsort liegt; bei wechselndem Beschäftigungsort an der nach dem Sitz des Betriebes zuständigen regionalen Geschäftsstelle. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann auch gescannt an die E-Mail Adresse des für das betreffende Bundesland örtlich zuständigen Ausländerfachzentrums gesendet werden.

Wir bemühen uns, rasch über Ihren Antrag zu entscheiden. Bitte legen Sie diesem Antrag den (beidseitig) kopierten Ausweis für Vertriebene bei, bzw. hängen Sie den gescannten Ausweis als Anhang bei Übermittlung via E-Mail dazu.

Bitte beachten Sie:
Eine Arbeitsaufnahme ist erst mit erteilter Beschäftigungsbewilligung möglich und vergessen Sie bitte nicht, uns Beginn und Ende des Dienstverhältnisses innerhalb von drei Tagen zu melden! Die Beschäftigungsbewilligung verliert ihre Gültigkeit, wenn das Dienstverhältnis nicht binnen 6 Wochen ab Laufzeitbeginn aufgenommen wird.

 

Ein Antrag auf Verlängerung der Beschäftigungsbewilligung ist möglichst vier Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer der erteilten Beschäftigungsbewilligung einzubringen. Im Verlängerungsfall genügt die Vorlage der Aufenthaltsberechtigung (sofern erforderlich) und des Meldezettels.