Informationen zur Beschäftigungsmeldung

Informationen

Ausgenommen von der Meldepflicht ist die Beschäftigung einer_eines Ausländer_in mit „Daueraufenthalt-EG“ sowie von Ausländer_innen, die von der Geltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen sind.
Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die Meldepflicht bis zu EUR 2.000,00 kosten kann.

Weitere Fragen richten Sie bitte an Ihr zuständiges Ausländer_innenfachzentrum.