Informationen zum Antrag

Wo ist der Antrag einzubringen?

Der Antrag auf Entsendebewilligung ist von dem_der Arbeitgeber_in an der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu stellen, in deren Gebiet (Sprengel) der in Aussicht genommene Beschäftigungsort liegt; bei wechselndem Beschäftigungsort an der nach dem Sitz des Betriebes zuständigen regionalen Geschäftsstelle. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann auch gescannt an die E-Mail Adresse des für das betreffende Bundesland örtlich zuständigen Ausländerfachzentrums gesendet werden.

 

Die Vorschreibung der Gebühren erfolgt gemeinsam mit der abschließenden Erledigung Ihres Antrages. Die Entrichtung kann durch Barzahlung, mit Erlagschein oder durch elektronische Überweisung erfolgen.

 

Betriebsentsandte Arbeitskräfte

Ausländer_innen, die von einem_einer ausländischen Arbeitgeber_in ohne einen im Bundesgebiet vorhandenen Betriebssitz im Inland beschäftigt werden (betriebsentsandte Ausländer_innen), bedürfen einer Beschäftigungsbewilligung. Dauern diese Arbeiten nicht länger als sechs Monate (Projektdauer), bedürfen Ausländer_innen einer Entsendebewilligung, die längstens für die Dauer von vier Monaten erteilt werden darf.

Eine Entsendebewilligung kann für Arbeiten, die üblicherweise von Betrieben der Wirtschaftsklassen Hoch- und Tiefbau, Bauinstallation, sonstiges Baugewerbe und Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten mit Bedienungspersonal erbracht werden, nicht erteilt werden.

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz unterscheidet zwischen der Entsendung und der Überlassung von Arbeitskräften. Überlassene Arbeitskräfte werden von dem_der inländischen Auftraggeber_in/Vertragspartner_in für betriebseigene Aufgaben eingesetzt und unterstehen seiner_ihrer Weisungsbefugnis.

Für überlassene Arbeitskräfte muss jedenfalls eine Beschäftigungsbewilligung gemäß § 4 AuslBG beantragt werden.

Antragsnachweise

Wir bearbeiten Ihren Antrag so rasch wie möglich. Bitte legen Sie deshalb gleich zusammen mit diesem Antrag folgende Unterlagen vor:

 

Ein Antrag auf Verlängerung der Entsendebewilligung ist möglichst vier Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer der erteilten Entsendebewilligung einzubringen.