Informationen zum Antrag

Wo ist der Antrag einzubringen?

Der Antrag auf Entsendebewilligung ist von der_dem Arbeitgeber_in an der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu stellen, in deren Gebiet (Sprengel) der in Aussicht genommene Beschäftigungsort liegt; bei wechselndem Beschäftigungsort an der nach dem Sitz des Betriebes zuständigen regionalen Geschäftsstelle.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann auch gescannt an die E-Mail Adresse des örtlich zuständigen Ausländer_innenfachzentrums (nach Bundesland) gesendet werden.

Die Vorschreibung der Gebühren erfolgt gemeinsam mit der abschließenden Erledigung Ihres Antrages und ist umgehend nach Erhalt zu entrichten.

 

Informationen

Betriebsentsandte Arbeitskräfte

Ausländer_innen, die von einem Unternehmen mit einem Betriebssitz außerhalb der EU nach Österreich entsandt werden sollen, brauchen eine Entsendebewilligung, die längstens für die Dauer von vier Monaten erteilt werden darf.

Eine Entsendebewilligung kann für Arbeiten, die üblicherweise von Betrieben der Wirtschaftsklassen Hoch- und Tiefbau, Bauinstallation, sonstiges Baugewerbe und Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten mit Bedienungspersonal erbracht werden, nicht erteilt werden.

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz unterscheidet zwischen der Entsendung und der Überlassung von Arbeitskräften. Überlassene Arbeitskräfte werden von der_dem inländischen Auftraggeber_in/Vertragspartner_in für betriebseigene Aufgaben eingesetzt und unterstehen ihrer_seiner Weisungs-befugnis.

Für überlassene Arbeitskräfte muss jedenfalls eine Beschäftigungsbewilligung gemäß § 4 AuslBG beantragt werden.

Bitte beachten:

Eine Arbeitsaufnahme ist erst mit erteilter Entsendebewilligung möglich.

Im Falle einer Verlängerung nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Ausländer_innenfachzentrum auf.

Antragsunterlagen in Kopie