Falls Ihr Wohnsitz nicht in Österreich liegt, oder Sie sich nach Ihrer Einreise nicht an Ihrem Wohnsitz aufhalten werden, ist hier die österreichische Aufenthaltsadresse nach Einreise anzugeben. Die angegebene Adresse ist jedenfalls jene, an welcher – falls erforderlich – die Zeit der Quarantäne zu verbringen ist.
Sind Sie Pendler, ist hier beispielsweise die Adresse Ihres Dienstorts oder Ihrer Ausbildungsstätte anzugeben.