WICHTIG
Bitte lesen Sie sich vor einer Eingabe an die Datenschutzbehörde die „Fragen und Antworten“ (FAQs) durch,
die hier zu finden sind.
Mithilfe der dortigen Informationen zum Thema Datenschutz kann Ihr Anliegen möglicherweise rasch im Vorfeld und ohne Einleitung eines Verfahrens geklärt werden.
Sie können zwischen der Einbringung einer Beschwerde oder der Anregung eines amtswegigen Prüfverfahrens wählen.
Hinweis: Die Datenschutzbehörde kann in Fällen, in denen es im Grunde nicht um die Wahrung von Datenschutzrechten geht,
eine entsprechende Gebühr (bis zu 400 Euro) verlangen oder die Behandlung der Beschwerde ablehnen.
Zudem verzeichnet die Datenschutzbehörde seit längerem ein anhaltend hohes Aufkommen an Beschwerden.
Auf Grund nur begrenzter personeller Ressourcen kommt es bei der Bearbeitung von Eingaben daher zu Verzögerungen.
Die Datenschutzbehörde hält Sie über den weiteren Verfahrensgang auf dem Laufenden und ersucht um Geduld.
Bitte beachten Sie zudem, dass häufige bzw. wiederkehrende Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand nicht zur rascheren Bearbeitung führen, sondern ihrerseits Ressourcen binden.