Datenübernahme
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Daten aus untenstehenden Quellen zu übernehmen.
Mit der Auswahl der Vorbefüllung aus dem/den angeführten Register(n) stimmen Sie der Übernahme Ihrer Daten in das Formular zu und müssen diese Daten nicht erneut eingeben. Diese Funktionalität steht jedoch nur mit vorheriger Anmeldung über das USP zur Verfügung.
Alternativ können Sie ohne Auswahl des entsprechenden Kontrollkästchens die erforderlichen Angaben auch händisch eingeben.
Zustimmungserklärungen
Einleitende und allgemeine Erläuterungen zur Meldung:
Neben der Waffenprüfung muss jede Munition, die gewerblich für Jagd- oder Sportzwecke vertrieben wird, einer Typen- und Fabrikationskontrolle unterzogen werden. Auch Wiederlader können ihre selbst hergestellte Munition zur Gasdruckermittlung einreichen. Alle eingereichten Patronen müssen voll kalibriert sein, da die Messlaufabmessungen Minimalmaße sind. Die Gesamtlänge der Patrone (L6) darf das im betreffenden Patronennormblatt angegebene Maß nicht überschreiten, da die Patrone sonst nicht ladefähig ist (Geschoß steht im Patronenübergang an). Zur Ermittlung des Gasdruckes werden 5 Patronen benötigt. Bei seltenen und ausgefallenen Kaliber erkundigen Sie sich vorab beim Beschussamt, ob ein passender Messlauf vorhanden ist.