Als akkreditierte Zertifizierungsstelle und/oder als akkreditiertes Prüflabor im Bereich Bauprodukte kann bei der notifizierenden Behörde im BMAW nach EU-Bauprodukteverordnung (BPV) (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) und BPNG 2013 (BGBl. I Nr. 113/2013) ein Antrag auf eine Notifizierung oder auf Änderungen einer schon bestehenden Notifizierung gestellt werden. Dazu sind die in einem Formular geforderten Angaben zu tätigen sowie Daten zum Umfang der beantragten Notifizierung und zur Akkreditierung hochzuladen. Das Formular 2 (beantragter Notifizierungsumfang) und detaillierte Informationen zur BPV finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft