Entscheidungen, die nicht oder noch nicht in das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) übertragen wurden, können unter Angabe der Geschäftszahl des Verwaltungsgerichtshofes und des Entscheidungsdatums elektronisch bestellt werden.
Hinweis: Eingaben zu Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof können mittels Kontaktformular und per E-Mail nicht eingebracht werden.