Gegen Ersatz der Kopierkosten können Sie anonymisierte Kopien von Entscheidungen, die (noch) nicht in das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) übertragen wurden (bzw. bereits zugestellte Entscheidungen, die noch nicht im RIS zur Verfügung stehen) unter Angabe der Geschäftszahl des Verwaltungsgerichtshofes und des Entscheidungsdatums direkt in der Einlaufstelle des Verwaltungsgerichtshofes bestellen.

Hinweis: Eingaben zu Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof können mittels Kontaktformular und per E-Mail nicht eingebracht werden.