Die Antragsstellung ist vom 22. Oktober bis inkl. 19. November 2021 möglich.
Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, müssen die dafür erforderlichen Daten erhoben werden.
Bitte lesen Sie die Richtlinien für die Gewährung von Förderungen gemäß § 2a Kunstförderungsgesetz durch das BMKÖS. Sollte es Fragen oder Unklarheiten zum Antragsformular geben, stehen Ihnen folgende Informationen zur Verfügung, damit Sie sich schneller und besser zurechtfinden:
  • Antworten und häufig gestellte Fragen erhalten Sie in den FAQ
  • In den einzelnen Abschnitten des Antrags-Formulars finden Sie zudem Erklärungen und hilfreiche Links zu einzelnen Formular-Feldern.
  • Bitte beachten und nutzen Sie die Möglichkeit, über den Button „Weitere..“ am Seitenende Ihre Eingaben jederzeit zwischenspeichern bzw. gespeicherte Daten laden zu können.
  • Sie erhalten nach Abschluss und Versand des Antrages auf Ihre unter Kontaktdaten Antragsteller:in angegebene E-Mail eine Übermittlungsbestätigung. Diese bitte zumindest bis zur Rückmeldung der Fachabteilung aufzubewahren.