WICHTIG
Bitte lesen Sie sich vor einer Eingabe an die Datenschutzbehörde die „Fragen und Antworten“ (FAQs) durch, die hier zu finden sind.
Mithilfe der dortigen Informationen zum Thema Datenschutz kann Ihr Anliegen möglicherweise rasch im Vorfeld geklärt werden, ohne dass Sie sich in ein formelles Verwaltungsverfahren einlassen müssen.
Sie können zwischen der Einbringung einer Beschwerde oder der Anregung eines amtswegigen Prüfverfahrens wählen. Der Unterschied zwischen Beschwerden und amtswegigen Prüfverfahren wird in weiterer Folge erklärt.
Hinweis: Die Datenschutzbehörde verzeichnet seit längerem ein anhaltend hohes Aufkommen an Beschwerden. Demgegenüber stehen nur begrenzte personelle Ressourcen zur Verfügung, um die Vielzahl der Beschwerden zu bearbeiten. Aufgrund des hohen Arbeitsanfalls kommt es bei der Bearbeitung von Eingaben daher zu Verzögerungen. Die Datenschutzbehörde hält Sie über den weiteren Verfahrensgang auf dem Laufenden und ersucht um Geduld. Bitte beachten Sie zudem, dass häufige bzw. wiederkehrende Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand nicht zur rascheren Bearbeitung führen, sondern ihrerseits Ressourcen binden.