Mit Hilfe dieses Online-Formulars können Sie eine Datenschutzbeschwerde bei der Datenschutzbehörde einbringen.

Bei der Eingabe einer Beschwerde kommt es zur Einleitung eines Beschwerdeverfahrens. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens haben Sie und der Beschwerdegegner Parteistellung. Dies bedeutet, dass Sie über den Stand und das Ergebnis des Verfahrens zu informieren sind. Ihnen werden die Stellungnahmen des Beschwerdegegners übermittelt. In weiterer Folge haben Sie die Möglichkeit, sich zu diesen Stellungnahmen zu äußern. Auch dem Beschwerdegegner werden Ihre Stellungnahmen und Ihre eingebrachte(n) Beschwerde(n) zwecks Äußerung übermittelt.

Das Beschwerdeverfahren endet in der Regel mit einer förmlichen Entscheidung der Datenschutzbehörde in Form eines Bescheids.

Bitte beachten Sie, dass ein Beschwerdeverfahren ein sogenanntes „Zweiparteienverfahren“ ist. Sie können daher in der Regel gegenüber dem Beschwerdegegner nicht anonym auftreten. Bitte beachten Sie auch, dass Sie im Rahmen einer Beschwerde grundsätzlich nur eine Rechtsverletzung geltend machen können, die Sie persönlich betrifft. Betrifft die Rechtsverletzung nicht Sie persönlich, oder möchten Sie anonym bleiben, besteht die Möglichkeit, ein amtswegiges Prüfverfahren anzuregen.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch die Datenschutzbehörde im Rahmen einer Beschwerdebehandlung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bei den im Formular verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.