Inhaltliche Hinweise:

Bitte lesen Sie folgende Grundlagen und Bedingungen für die Gewährung von Förderungen:
  • Denkmalschutzgesetz (Link)
  • Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (Link)
  • UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Link)
  • Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (Link)
  • Richtlinien für die Gewährung von Förderungen für Museen (Link)
  • Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz (Link)
  • Bedingungen des Förderungsvertrags und Datenschutzinformation (Link)
  • Förderung gemäß Erwachsenenbildungsgesetz: (Link)
  • Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (Link)
  • Bedingungen des Förderungsvertrags und Datenschutzinformation (Link)
  • Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (Link)
  • Bedingungen des Förderungsvertrags und Datenschutzinformation (Link)

Alle Fördervorhaben sind unter „Fördermöglichkeiten“ aufgelistet; dort finden Sie auch die jeweiligen Beilagenerfordernisse.
Je nach Förderung sind im Online-Antrag unterschiedliche Beilagen erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Website des BMWKMS.
Für einige Beilagen stehen Ihnen auch Vorlagen unter „Formulare & Infoblätter“ zur Verfügung.

Technische Hinweise:

  • Wir empfehlen den Einstieg über das Transparenzportal mittels USP oder ID Austria. Dadurch können Antragsdaten gespeichert und wieder abgerufen sowie bereits eingereichte Vorhaben und deren Status eingesehen werden.
  • Nutzen Sie die Funktion „Weitere…“ am Seitenende, um Ihre Eingaben zwischendurch zu speichern, um Datenverlust zu vermeiden bzw. um Ihre Daten wieder laden zu können.
  • In den einzelnen Abschnitten des Online-Formulars finden Sie Erklärungen und hilfreiche Links.
  • Nach dem Absenden erhalten Sie eine Übermittlungsbestätigung per E-Mail. Bewahren Sie diese bitte bis zur Rückmeldung der Fachabteilung auf.
  • Bei Mehrfachsignatur: Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erste übermittelt wird, wenn alle zeichnungsberechtigen Personen korrekt signiert haben.
  • Nutzen Sie die Funktion „Daten im TP speichern“ am Seitenende, um Ihre Eingaben zwischendurch zu speichern, um Datenverlust zu vermeiden. Ihre gespeicherten Daten können Sie jederzeit im Transparenzportal unter „Meine Förderungen“ ➔ „Meine Anträge“ abrufen.
  • In den einzelnen Abschnitten des Online-Formulars finden Sie Erklärungen und hilfreiche Links.
  • Nach dem Absenden erhalten Sie eine Übermittlungsbestätigung per E-Mail. Bewahren Sie diese bitte bis zur Rückmeldung der Fachabteilung auf.
  • Bei Mehrfachsignatur: Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erste übermittelt wird, wenn alle zeichnungsberechtigen Personen korrekt signiert haben.

Wie wollen Sie Ihren Antrag signieren? ACHTUNG: KEIN mischen der Signaturen möglich; nur eine Auswahl möglich!
Bitte informieren Sie sich vorher, ob alle zeichnungsberechtigen Personen die ID Austria besitzen.