Die gesetzliche Frist für die Neuanforderung von Gutscheinen zum Energiekostenausgleich hat mit 31.10.2022 geendet.
Falls Sie Ihren Gutschein korrigieren wollen, können Sie diesen auch nach 31.10.2022 aufgrund einer Ablehnung oder nach Rücksprache mit der Energiekostenausgleich-Hotline unter energiekostenausgleich.gv.at erneut einreichen.
Nähere Informationen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich.
Darüber hinaus steht Ihnen die Energiekostenausgleich-Hotline unter 050 233 798 für Auskünfte zur Verfügung.

Um die steigende Inflation und die damit spürbaren Teuerungen für die Menschen in Österreich abzufedern, hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Darunter den Energiekostengutschein in Höhe von 150 Euro, der Haushalte angesichts der steigenden Energiekosten entlastet.

Sollten Sie bisher keinen Energiekostengutschein erhalten haben, haben Sie jetzt die Möglichkeit online einen neuen zu bestellen – entweder für Ihren eigenen Hauptwohnsitz oder auch für jemand anderen, der gemäß den Voraussetzungen anspruchsberechtigt ist. Für die Neuanforderung benötigen Sie nur eine Authentifizierungsmöglichkeit mittels Bürgerkarte oder Handysignatur.

Gleich nachdem Sie den neuen Gutschein mit diesem Formular angefordert haben, wird er per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesendet und kann sofort online eingelöst werden.