Mit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit, die ganze oder teilweise Rückzahlung einer bereits erhaltenen finanziellen Maßnahme gemäß § 2 Abs 2 Z 7 ABBAG-Gesetz (d.h. Lockdown-Umsatzersatz, Lockdown-Umsatzersatz II, Ausfallsbonus, Verlustersatz, Fixkostenzuschuss 800.000 sowie Fixkostenzuschuss I; jede eine „Finanzielle Maßnahme“) an die COFAG offenzulegen. Ganz oder teilweise zurückzuzahlen ist eine Finanzielle Maßnahme, sofern diese (i) aufgrund der einschlägigen Verordnung zu den betroffenen Finanziellen Maßnahmen aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse gänzlich oder teilweise nicht zusteht oder (ii) aufgrund der einschlägigen Verordnung oder der anwendbaren Förderbedingungen eine Verpflichtung zur gänzlichen oder teilweisen Rückzahlung besteht.

Achtung!
Der Korrekturbetrag muss VOR EINBRINGUNG dieser Korrekturmeldung an die COFAG zurückbezahlt werden. Korrekturmeldungen OHNE VORANGEGANGENE RÜCKZAHLUNG müssen abgelehnt werden.

Hinweise:
  • Nach Einlangen des Korrekturbetrags und dieser Korrekturmeldung bei der COFAG erhalten Sie von der COFAG eine Bestätigung über die Rückzahlung des Korrekturbetrags.
  • Für jede Finanzielle Maßnahme muss eine eigene Korrekturmeldung erfolgen. Beim Ausfallsbonus muss für jedes in Anspruch genommene Monat eine eigene Korrekturmeldung erfolgen.

ACHTUNG! Fahren Sie ohne Anmeldung fort, ist der Upload eines amtlichen Lichtbildausweises notwendig.

Anonymer Aufruf oder Login mittels ID-Austria

Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie hier!